Der Praxislerntag
- ist im Betrieb in der Regel ein achtstündiger Arbeitstag.
- entspricht einem Schultag mit sechsstündigem Unterricht.
- wird deshalb über die entsprechend veränderte Stundentafel eingeplant.
- wird inhaltlich mit dem Unterricht verknüpft.
- wird am darauf folgenden Schultag im (Klassenlehrer-) Unterricht nachbereitet